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Ansprechpartner

Petra Mustermann

Frau Yurtseven

Tel: 040 / 5072 800 - 32

yurtseven[at]drk-mediservice[dot]de

Kuehnstraße 15
22045 Hamburg

Individualbeförderungen

 

Für unsere Individualkunden halten wir umfangreiche Angebote bereit.

Ob Sie z.B. einen Ausflug planen, zum Arzt oder zur Kur gefahren, ein Konzert oder eine Sportveranstaltung besuchen möchten oder einen Bahnhofs- oder Flughafentransfer benötigen, wir bieten Ihnen zuverlässige Fahrdienste nach Ihren Wünschen an. Auch wenn Abhol- oder Zielort nicht behindertengerecht ausgestattet sind, wir finden eine Lösung für Ihr Problem.

Wir bieten Ihnen moderne klimatisierte Fahrzeuge nach Ihren Wünschen.

Mit unserem Fahrdienst möchten wir Menschen, mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen.  Unsere speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen - ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden - Wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.

 

Wohin fahren wir Sie?

Foto: Im Beratungsgespräch mit der DRK-Beraterin
Foto: C. Wolff / Mediservice
  • Zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte
  • Krankenfahrten zum Arzt oder Krankenhaus
  • Zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Zu Veranstaltungen jeglicher Art
  • Ausflüge
  • Einkaufsfahrten
  • Privatbesuche
  • Freizeitaktivitäten
im Beratungsgespräch mit DRK-Beraterin
Foto: D. Ende / DRK

Was kostet der Fahrdienst?

 Wir berechnen Ihnen individuell unseren tatsächlichen Aufwand. Daher ist der Preis immer abhängig von Ihren Wünschen nach Abhol- und Zielort, dem entsprechenden An- und Abfahrtaufwand sowie dem individuellen Zeitaufwand.

Gern berät Sie dazu unsere Kundenberaterin Frau Yurtseven und erstellt ein Ihren Fahrwünschen entsprechendes Angebot.

 

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich ist der bestellende Fahrgast kostenpflichtig. In wenigen Ausnahmefällen gibt es für die Fahrten entsprechende Kostenträger. Wir benötigen in solchen Fällen eine Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers, die dieser vor dem Fahrttermin erteilen muss, um direkt mit diesem abrechnen zu können. In allen anderen Fällen erhält der Fahrgast unsere Rechnung.